Das kleine Ausstellungs-Einmaleins


Bewertung von HANA vom Soonwaldblick

21.4.2012

CACIB Dresden:  V1, Anw. Dt.Jug.Ch.VDH, Jug CAC

 

30.6.2012

CAC-Jettingen:    V1, Anw. Dt.Jug.Ch.VDH, Vereinsjugendsieger

 

2.9.2012

IRAS Gießen:      V2, Res.Anw.Dt.Jug.Ch.VD

 

10.11.2012

IRAS Karlsruhe:   V1, Anw. Dt.Jug.Ch.VDH, Jug CAC VDH Jug CAC VfDSp,

                           Bester Junghund

 

4.12.2012

Hana wird mit demTitel: Deutscher Jugend-Champion ausgezeichnet.

 

11.1.2014

IRAS Nürnberg:    V1, CACIB, Anw.Dt.Ch.VDH, CAC

 

31.5.2014

CAC Jettingen:     V1, CAC


Bewertung von AIKO von der Horgenzeller Au

11.1.2014

IRAS Nürnberg:    V1, Anw.Dt.Jug.Ch.VDH, Jug CAC Club



Erklärungen

 

Hana und Aiko haben in Nürnberg beide V 1 erhalten, das bedeutet:

  • Formwertnote: Vorzüglich,
  • Platz: 1 -  Platzierung aller ausgestellten Hunde ihrer Altersklasse

 

Beide Hunde haben mit ihrer Bewertung V1  eine Anwartschaft auf den Titel
"Deutscher Jugendchampion" (Aiko) und "Deutscher Champion" (Hana) erworben.

 

Hana erhielt zusätzlich einen CACIB, das ist eine Anwartschaft auf den Titel "Internationaler Schönheitschampion!

 

Weitere Erklärungen für alle die mehr darüber wissen möchten im Folgenden:

 


1. Die grundsätzliche Bewertung der Hunde im Ring "Formwertnote"

 

  • Vorzüglich (V)
  • Sehr Gut (SG)
  • Gut (G)
  • Genügend (Ggd)
  • Nicht genügend (NGdg)
  • Disqualifiziert (Disq)

 

 

Erklärung:

  • "Vorzüglich" darf nur einem Hund zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, "Klasse" und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er wird die typischen Merkmale seines Geschlechts besitzen. 
  • "Sehr Gut" wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.
    Zuchtrichter feststellt, daß ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur), der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht. Der Grund für die Beurteilung "ohne Bewertung" ist im Richterbericht anzugeben.

  • "Gut" ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, daß diese nicht verborgen werden.

  • "Genügend" erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen bzw. dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig läßt.

  • "Nicht genügend" erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der seinem Rassemerkmal so wenig entspricht, daß die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem geltenden Standard einen schweren bzw. disqualifizierenden Fehler hat.
  • Ohne Bewertung ("Disqualifiziert") darf nur der Hund aus dem Ring entlassen werden, dessen Gangwerk, Gebäude, Gebiss, Haarkleid, Hoden, Rute usw. nicht durch den Zuchtrichter kontrolliert werden kann oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen. Dasselbe gilt, wenn der Zuchtrichter feststellt, dass ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur), der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht. Der Grund für die Beurteilung "ohne Bewertung" ist im Richterbericht anzugeben.

 

2. Die Platzierung der Hunde erfolgt über den Zusatz der Ziffer 1 bis 4 

 

Die besten vier Hunde einer Klasse sind vom Zuchtrichter zu platzieren (1. - 4. Platz),

sofern diese mindestens die Formwertnote "Sehr Gut" erhalten haben.

 

Wird ein Hund in den Ring gebracht, nachdem einer der Hunde der betreffenden Klasse bereits platziert ist, so scheidet er für die Platzierung aus. Er kann nur noch eine Formwertnote erhalten.

 

Als Kombination aus Formwertnote und Platzierung ergibt sich die Bewertung.

 

  • Beispiel: V1 - V2 - V3 - V4 - V - SG...
    oder SG1 - SG2
    nicht jedoch: SG1 - V2 - SG3


3. Zusätzlich zu Bewertung und Platzierung erfolgt die Vergabe von Anwartschaften

 

Das CACIB

 

  • kann nur in der Championklasse, der Offenen Klasse oder der Gebrauchshundeklasse vergeben werden. Das Mindestalter des Hundes muß 15 Monate betragen. Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters.

Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:

  • CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig von der Zahl der Konkurrenten.

 

  • CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit "Vorzüglich II" bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, daß der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler Schönheitschampion" von der FCI zuerkannt bekommen hat.
    Ebenfalls kann der CACIB-Reserve-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte.

Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels "Internationaler Schönheitschampion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.

 

 CAC-VDH (Anwartschaft auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)")

 

  • Die Anwartschaften werden in der Offenen-, Champion- und Gebrauchshundeklasse - für Rüden und Hündinnen getrennt - in Wettbewerb gestellt.
    Für den zweitbesten Rüden und für die zweitbeste Hündin jeder Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
    Die Vergabe liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters.

 

4. Vergabe von Titeln durch Vorlage von Anwartschaften

 

 "Internationaler Schönheitschampion"

 

  • Voraussetzung für die Vergabe des Titels "Internationaler Schönheitschampion" sind vier durch die FCI bestätigte CACIB. Diese müssen unter mind. drei verschiedenen Richtern in mind. drei verschiedenen Ländern erworben werden. Davon einmal im Heimatland des Hundeeigentümers oder im Ursprungsland der Rasse. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr liegen. Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle die folgenden Unterlagen eingereicht werden: Vier CACIB-Vorschlagskarten, Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes

 

"Deutscher Champion (VDH)"

 

  • Der Titel "Deutscher Champion (VDH)"  wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für vier Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden und die Vorschläge durch die VDH-Geschäftsstelle bestätigt worden sind.
    Der Titel wird verliehen, wenn
    vier bestätigte Anwartschaften nachgewiesen werden, von denen mindestens zwei auf internationalen oder Allgemeinen Zuchtschauen errungen wurden, zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muß ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten und einem Tag liegen.
    Die Anwartschaften müssen unter mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben sein.

  • Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des Titels "Deutscher Champion (VDH)" bei der VDH-Geschäftsstelle stellen. Dazu sind die vier bestätigten Anwartschaften sowie eine Fotokopie der Ahnentafel vorzulegen.okopie der Ahnentafel vorzulegen.