21.4.2012
CACIB Dresden: V1, Anw. Dt.Jug.Ch.VDH, Jug CAC
30.6.2012
CAC-Jettingen: V1, Anw. Dt.Jug.Ch.VDH, Vereinsjugendsieger
2.9.2012
IRAS Gießen: V2, Res.Anw.Dt.Jug.Ch.VD
10.11.2012
IRAS Karlsruhe: V1, Anw. Dt.Jug.Ch.VDH, Jug CAC VDH Jug CAC VfDSp,
Bester Junghund
4.12.2012
Hana wird mit demTitel: Deutscher Jugend-Champion ausgezeichnet.
11.1.2014
IRAS Nürnberg: V1, CACIB, Anw.Dt.Ch.VDH, CAC
31.5.2014
CAC Jettingen: V1, CAC
11.1.2014
IRAS Nürnberg: V1, Anw.Dt.Jug.Ch.VDH, Jug CAC Club
Hana und Aiko
haben in Nürnberg beide V 1 erhalten, das bedeutet:
-
Formwertnote: Vorzüglich,
-
Platz: 1 - Platzierung aller ausgestellten Hunde ihrer Altersklasse
Beide Hunde haben mit ihrer
Bewertung V1 eine Anwartschaft auf den Titel
"Deutscher Jugendchampion" (Aiko) und "Deutscher Champion" (Hana) erworben.
Hana erhielt
zusätzlich einen CACIB, das ist eine Anwartschaft auf den Titel "Internationaler
Schönheitschampion!
Weitere Erklärungen für
alle die mehr darüber wissen möchten im Folgenden:
1. Die grundsätzliche Bewertung der Hunde im Ring "Formwertnote"
-
Vorzüglich (V)
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Sehr Gut (SG)
-
Gut (G)
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Genügend (Ggd)
-
Nicht genügend (NGdg)
-
Disqualifiziert (Disq)
Erklärung:
-
"Vorzüglich" darf nur einem Hund zuerkannt werden, der dem
Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, "Klasse" und eine hervorragende Haltung hat. Seine
überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er wird die typischen Merkmale seines Geschlechts besitzen.
-
"Sehr Gut" wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen
Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat
kann nur einem Klassehund verliehen werden.
Zuchtrichter feststellt, daß ein operativer Eingriff am Hund
vorgenommen wurde (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur), der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht. Der Grund für die Beurteilung "ohne Bewertung" ist im Richterbericht
anzugeben.
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"Gut" ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale
seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, daß diese nicht verborgen werden.
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"Genügend" erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend
entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen bzw. dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig läßt.
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"Nicht genügend" erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard
vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen
Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der seinem Rassemerkmal so wenig entspricht, daß die
Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem geltenden Standard einen schweren bzw. disqualifizierenden Fehler
hat.
-
Ohne
Bewertung ("Disqualifiziert") darf nur der Hund aus dem Ring entlassen werden, dessen Gangwerk, Gebäude, Gebiss, Haarkleid, Hoden, Rute usw. nicht durch den
Zuchtrichter kontrolliert werden kann oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen.
Dasselbe gilt, wenn der Zuchtrichter feststellt, dass ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur), der über die ursprüngliche Beschaffenheit
hinwegtäuscht. Der Grund für die Beurteilung "ohne Bewertung" ist im Richterbericht anzugeben.
2. Die Platzierung der Hunde erfolgt über den Zusatz der Ziffer 1 bis 4
Die besten vier Hunde einer Klasse sind vom Zuchtrichter zu
platzieren (1. - 4. Platz),
sofern diese mindestens die Formwertnote "Sehr Gut" erhalten
haben.
Wird ein Hund in den Ring gebracht, nachdem einer der Hunde
der betreffenden Klasse bereits platziert ist, so scheidet er für die Platzierung aus. Er kann nur noch eine Formwertnote erhalten.
Als Kombination aus Formwertnote und Platzierung ergibt sich
die Bewertung.
-
Beispiel: V1 - V2 - V3 - V4 - V - SG...
oder SG1 - SG2
nicht jedoch: SG1 - V2 - SG3
3. Zusätzlich zu Bewertung und Platzierung erfolgt die Vergabe von
Anwartschaften
Das CACIB
-
kann nur in der Championklasse, der Offenen Klasse oder
der Gebrauchshundeklasse vergeben werden. Das Mindestalter des Hundes muß 15 Monate betragen. Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters.
Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:
-
CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer
Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig von der Zahl der Konkurrenten.
-
CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse,
wenn sie mit "Vorzüglich II" bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft
wurde, daß der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler Schönheitschampion" von der FCI zuerkannt bekommen
hat.
Ebenfalls kann der CACIB-Reserve-Hund
aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte.
Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels
"Internationaler Schönheitschampion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.
CAC-VDH (Anwartschaft auf den Titel "Deutscher
Champion (VDH)")
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Die Anwartschaften werden in der Offenen-, Champion- und
Gebrauchshundeklasse - für Rüden und Hündinnen getrennt - in Wettbewerb gestellt.
Für den zweitbesten Rüden und für die zweitbeste Hündin jeder Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
Die Vergabe liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters.
4. Vergabe von Titeln durch Vorlage von Anwartschaften
"Internationaler Schönheitschampion"
-
Voraussetzung für die Vergabe des Titels "Internationaler
Schönheitschampion" sind vier durch die FCI bestätigte CACIB. Diese müssen unter mind. drei verschiedenen Richtern in mind. drei verschiedenen Ländern erworben werden. Davon einmal im
Heimatland des Hundeeigentümers oder im Ursprungsland der Rasse. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr liegen. Für die
Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle die folgenden Unterlagen eingereicht werden: Vier CACIB-Vorschlagskarten, Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen
Hundes
"Deutscher Champion (VDH)"
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Der Titel "Deutscher Champion (VDH)" wird an
Rassehunde verliehen, wenn diese für vier Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden und die Vorschläge durch die VDH-Geschäftsstelle bestätigt worden
sind.
Der Titel wird verliehen, wenn vier bestätigte
Anwartschaften nachgewiesen werden, von denen mindestens zwei auf internationalen oder Allgemeinen Zuchtschauen errungen wurden, zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muß ein zeitlicher
Mindestzwischenraum von 12 Monaten und einem Tag liegen.
Die Anwartschaften müssen unter mindestens drei
verschiedenen Zuchtrichtern erworben sein.
-
Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der
Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des Titels "Deutscher Champion (VDH)" bei der VDH-Geschäftsstelle stellen. Dazu sind die vier bestätigten Anwartschaften sowie eine Fotokopie der
Ahnentafel vorzulegen.okopie der Ahnentafel
vorzulegen.